Veröffentlicht am 31.12.19

Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland

Am 30.6.2017 hat der Bundestag § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB dahingehend geändert, dass die Ehe nun von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts geschlossen werden kann. Bislang bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können gem. § 20a LPartG auf Antrag beider Lebenspartner vor dem Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich am 1.10.2017) können eingetragene Lebenspartnerschaften i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht mehr begründet werden.

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