Erbrecht. Werte bewahren

Für alle Regelungen im Bereich des Erbrechts ist zu allererst eine kompetente Beratung erforderlich, die Ihnen der Notar – ggf. auch unter Hinzuziehung weiterer kompetenter Berater wie dem Steuerberater – bietet. Neben der Ermittlung der familiären und vermögenstechnischen Tatsachen sind auch Besonderheiten wie gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, Bezug zu anderen Rechtsordnungen (fremde Staatsbürgerschaft, Vermögen im Ausland etc.) zu ermitteln. Diese tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe sind mit dem Willen der Beteiligten in Einklang zu bringen und münden in eine Verfügung von Todes wegen in der Form eines Testaments oder Erbvertrags.

Alle notariellen Urkunden, die zu einer Änderung der Erbfolge führen können (Testamente und Erbverträge, aber auch Eheverträge und Erbverzichtsverträge etc.) werden vom Notar Zentralen Testamentsregister registriert, damit vom Nachlassgericht die Erbfolge sicher festgestellt werden kann.

Weitere Bereiche, in denen der Notar Ihnen im Bereich des Erbrechts behilflich sein kann, ist die Abfassung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, die Beratung und die Beurkundung bei Erbauseinandersetzungen und  die Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Anträgen zur Erlangung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

Dokumente zum Versenden und Ausdrucken finden sie unter Downloads.

Erklärungen von Fachbegriffen finden Sie in unserem Glossar.
 

Notare Ohnleiter, Hillebrand, Dr. Sünner