Familien­recht. Für klare Beziehungen

Das Zusammenleben von Partnern sollte vielfach, insbesondere wenn gemeinschaftliche Vermögenswerte geschaffen werden, sinnvoll geregelt werden. Der Notar hilft hier durch Beratung und Beurkundung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Auch bei der Auflösung solcher Partnerschaften ist der Notar ein gefragter Berater und hilft durch die Beurkundung von Auseinandersetzungsverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen.

Weitere Tätigkeits­felder im Bereich des Familien­recht, welche den Notar als kompetenter Berater erfordern, sind die Beurkundung von Adoptionsanträgen, von General- und Vorsorgevollmachten, die Beurkundung von Patienten- und Betreuungsverfügungen, die Meldung solcher Verfügungen an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, der Benennung eines Vormunds in einem Testament für den Fall, dass Eltern im Falle ihres Todes minderjährige Kinder hinterlassen etc.

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Notare Ohnleiter, Hillebrand, Dr. Sünner