Handels- und Gesellschafts­recht

Gut beraten – erfolgreich handeln.

Im Bereich des Handels- und Gesellschafts­rechts ist der Notar insbesondere bei den Kapitalgesellschaften tätig. Die Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie deren „kleiner Bruder“, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), muss notariell beurkundet werden. Übertragungen von Geschäftsanteilen von GmbHs bedürfen ebenfalls der notariellen Beurkundung. Auch Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen – je nach Gegenstand der Beschlussfassung – notariell beurkundet werden.

Als Grundlage für die Eintragung im Handelsregister dient eine Anmeldung, die ebenfalls notariell beglaubigt sein muss und vom Notar – mit den weiteren notwendigen Unterlagen – dem Registergericht in elektronischer Form eingereicht wird. Dies gilt bei allen Gesellschaftsformen, also auch bei Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), bei Genossenschaften und bei freiberuflichen Partnerschaften sowie Vereinen.

Dokumente zum Versenden und Ausdrucken finden sie unter Downloads.

Erklärungen von Fachbegriffen finden Sie in unserem Glossar.
 

Notare Ohnleiter, Hillebrand, Dr. Sünner