Veröffentlicht am 28.09.23

Eintragung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsregister ab dem 01.01.2024

Zum 1. Januar 2024 treten umfangreiche Änderungen bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. So müssen künftig GbRs, die Grundbesitz haben oder erwerben möchten oder die an anderen Gesellschaften beteiligt sind, in ein neu einzurichtendes Gesellschaftsregister eingetragen werden, bevor über den Grundbesitz oder die Gesellschaftsanteile verfügt werden soll. Vor einer solchen Verfügung müssen dann auch das Grundbuch, das Handelsregister oder die Gesellschafterlisten entsprechend berichtigt werden. 

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor einer geplanten Transaktion mit einem Notar / einer Notarin in Verbindung zu setzen, da in der Regel zwei separate Termine erforderlich werden (Antrag auf Eintragung im Gesellschaftsregister und nach Eintragung die eigentliche Transaktion). Häufig wird sich auch die vorherige Konsultation einer Steuerberaterin oder eins Steuerberaters empfehlen. Die wichtigsten Punkte haben wir auf einem Merkblatt zusammengestellt, das Sie gerne herunterladen können.