Veröffentlicht am 01.01.20

Notariatsreform Baden-Württemberg abgeschlossen

Die Notariatsreform in Baden-Württemberg ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Wir dürfen alle zum 1. Januar 2018 neu ernannten freiberuflichen Notarinnen und Notare im Kollegenkreis begrüßen.

Wo die  bisher von den Bezirksnotaren gefertigten Urkunden verwahrt werden kann auf der Auskunftsplattform der Bundesnotarkammer www.notar.de abgerufen werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.notariatsreform.de des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg.

Für alle notariellen Dienstleistungen können Sie sich wie bisher an Ihren Notar bzw. Ihre Notarin vor Ort oder einen Notar/eine Notarin Ihrer Wahl wenden.